Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertrag
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil
aller mit uns geschlossenen Verträge. Andere
Geschäftsbedingungen können nur aufgrund unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vereinbart
werden.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie
schriftl. bestätigt sind; spätestens wenn die
Lieferung erfolgt ist. Bei mündlicher Auftragserteilung
gehen Unklarheiten zu Lasten des Bestellers.
Besteller, die im Namen und/oder für Rechnung
Dritter Aufträge erteilen, haften neben dem Dritten
als Auftraggeber.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder die
Vertragsaufhebung bedürfen der schriftlichen
Bestätigung. Die Verkaufsangestellten sind nicht befugt,
mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusagen
zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.
2. Preise
Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in
der jeweils gesetzlich geltenden Höhe gesondert berechnet.
Es gelten die Preise gemäß gültiger Preisliste
am Tag des Einganges der Bestellung.
Die anfallenden Versandspesen (Bundesbahn, Spediteur, UPS etc.)
hat der Auftraggeber gesondert zu zahlen.
3. Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Nachnahme oder durch Rechnung. Der
Rechnungsbetrag ist acht Tage nach dem Rechnungsdatum
fällig.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden Verzugszinsen in
Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank berechnet. Sowohl dem Besteller als
auch uns bleibt es nachgelassen einen höheren bzw.
niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Die Zahlungen des Bestellers sind unbeschadet des Rechtes
der Mängelrüge fällig. Die Aufrechnung oder
das Recht zur Einbehaltung von Zahlungen kann nur mit
unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen erklärt werden.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung
sämtlicher Ansprüche durch den Besteller unser
Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verpfänden oder
zur Sicherheit zu übereignen.
Erlischt unser Eigentumsvorbehalt, weil der Besteller die
gelieferte Ware weiterverkauft, verarbeitet oder mit anderen
Waren verbindet, so unterliegt das neu geschaffene Produkt
unserem Eigentumsvorbehalt. Im Fall der Veräußerung
werden vom Besteller die Rechte der daraus entstehenden
Forderung an uns abgetreten. Auf Anforderung erklären
wir die Freigabe, soweit unsere Forderung zzgl. 25 %
abgesichert ist.
5. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster
oder Abbildung verkauft. Technische Änderungen an
Geräten, Materialien, Software und sonstigen Leistungen
in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung bleiben
vorbehalten.
6. Gefahrübergang
Mit Aufgabe der Ware zum Versand an den Besteller geht die
Gefahr für Verlust und Beschädigung auf diesen
über. Ist die zu liefernde Ware versandtbereit und
verzögert sich die Versendung oder die Annahmne durch
den Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr mit der Anzeige der
Versandtbereitschaft an den Besteller über. Damit geht
auch die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung den
Kaufpreis zahlen zu müssen, auf den Besteller
über.
7. Lieferung
Voraussetzung für den vereinbarten Liefertermin ist die
richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung. Kommt es zu
einem Lieferverzug so kann der Besteller vom Vertrag
zurücktreten, wenn er zuvor durch einen eingeschriebenen
Brief eine Nachfrist zur Lieferung von mindestens drei Wochen
gesetzt hat. Der Rücktritt vom Vertrag hat ebenfalls
durch Einschreiben zu erfolgen.
Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf
Unvermögen des Herstellers bzw. Vorlieferanten,
so können die Vertragsparteien vom Vertrag
zurücktreten, sofern der Liefertermin um zwei Monate
überschritten ist.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände
(z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, ungünstiger Witterungsverhältnisse,
behördlicher Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten etc.)
verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
Wird durch diese Umstände die vereinbarte Lieferung oder
Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung
frei.
Werden wir von der Lieferverpflichtung wegen der
Verlängerung der Lieferzeit frei oder wird der
Rücktritt vom Vertrag wegen der Lieferverzögerung
erklärt, so kann der Besteller hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten, wenn er von uns
entsprechend benachrichtigt worden ist. Ansonsten gilt die
Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 10.
8. Urheberrechte
Die dem Besteller gelieferten Computerprogramme, sowohl die
von uns entwickelten, wie Fremdprodukte, bleiben Eigentum
des Herstellers. Mit der Zahlung des "Kaufpreises" erlangt
der Besteller nur die Lizenz und das Recht das Computerprogramm
vertragsgemäß zu nutzen. Die Nutzung des erworbenen
Programms darf nur auf einem Computersystem des Bestellers
erfolgen. Außer zu Sicherungszwecken dürfen
keine Kopien von Programmen gefertigt werden, auch nicht
zur Benutzung auf mehreren Computersysteme des Bestellers.
Die Weitergabe (Original oder Kopie) an Dritte (gegen
Entgeld oder unentgeltlich) ist verboten.
Durch öffnen der versiegelten Diskettenpackung werden die
jeweiligen Lizenzvereinbarung des Herstellers anerkannt. Die
Rückgabe oder Tausch in ein anderes Produkt ist nicht
möglich.
9. Mängelrügen, Gewährleistung
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf
die vertragliche Beschaffenheit zu untersuchen.
Gewährleistungsansprüche wegen solcher
offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der
Besteller die Rüge der offen zu Tage tretenden
Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich vornimmt.
Für die Fristberechnung ist der Zeitraum der Anlieferung
und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
Bei Geschäften mit Kaufleuten wird ausdrücklich auf
die Regelung der §§377,378 HGB hingewiesen.
Die Prüfung der gerügten Mängel durch uns
bedeutet keinen Verzicht auf die Zurückweisung einer
verspäteten Rüge.
Der Besteller verliert seinen Gewährleistungsanspruch,
wenn Betriebs- und Wartungs- anweisungen nicht befolgt,
Änderungen an den gelieferten Waren vorgenommen,
Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich
von uns zunächst nur Nachbesserung verlangen. Wir sind
berechtigt statt der Nachbesserung eine Ersatzlieferung
vorzunehmen.
Voraussetzung für die von uns zu erbringenden
Gewährleistung ist die Übersendung der
ordnungsgemäß (nach Möglichkeit original)
verpackten schadhaften Ware mit einer ausführlichen
Fehlerbeschreibung. Nach unser Wahl kann die Gewährleistung
auch durch Service-Techniker am Lieferort durchgeführt
werden. Sollen die Gewährleistungsarbeiten nach Verlangen
des Bestellers nicht am Lieferort durchgeführt werden,
so kann diesem Verlangen entsprochen werden, wenn die
hierdurch entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten etc.)
vom Besteller gezahlt werden.
Der Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung)
verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener
Frist erbracht wird, fehlschlägt oder wir die
Ersatzlieferung verweigern oder nicht in angemessener Frist
erbringen. Ein weitergehender Schadenersatz- anspruch steht
dem Besteller nur im Rahmen der Zif. 10 zu.
Gewährleistungsansprüche verjähren sechs
Monate nach Übergabe der Ware.
10. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind für
den Fall der leichten Fahrlässigkeit auf die Höhe
des Gesamtbetrages des abgeschlossenen Vertrages beschränkt.
Ist der Besteller Kaufmann, so wird unsere Haftung für grobe
Fahrlässigkeit auf den typischen vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Waren
unsere Vorlieferanten, die von uns verarbeitet wurden. Wir
sind bereit evtl. Gewährleistungs- ansprüche an den
Besteller abzutreten.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an
aufgezeichneten Datenbeständen des Bestellers.
Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang
auch für die Erfüllungs- und Verrichtungs- gehilfen.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine vollständige
Fehlerfreiheit von Computer- programmen nicht zugesichert werden.
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß
die vom Besteller getroffene Auswahl von Progammen seinen
Anforderungen entspricht und die Programme zusammenarbeiten.
Von uns für den Besteller hergestellte Programme
müssen vor dem endgültigen Einsatz ausführlich
vom Besteller getestet werden.
11. Schadenersatz
Für den Fall, daß der Besteller vom Vertrag
zurücktritt, die Abnahme verweigert, ausdrücklich
erklärt nicht abnehmen zu wollen, auf unser Lieferangebot
stillschweigt oder mit der Erfüllung seiner
Zahlungsverpflichtung im Rückstand ist, so sind wir
nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, auf
Abnahme zu klagen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir
25 % des Verkaufspreises ohne Abzug fordern. 100 % des
Verkaufspreises können wir fordern, wenn sich die
bestellte Ware (auch bei unserem Vorlieferanten) bereits in
der Fertigung befindet und es sich um Sonderanfertigungen
handelt.
Der Besteller hat die Möglichkeit nachzuweisen,
daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in
Höhe der Pauschale entstanden ist. Uns bleibt es
vorbehalten bei Nachweis auch einen höheren Schaden zu
fordern.
12. Datenspeicherung
Soweit es geschäftsnotwendig und im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig ist,
werden die Daten des Bestellers EDV-mäßig
gespeichert und verarbeitet.
13. Gerichtsstand etc.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche
sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann
oder juristische Person ist Hamburg.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich
dem deutschen Recht. Die Anwendung des internationalen
Kaufrechtsgesetzes ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne
Teile der Liefer- und Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein, so behalten die übrigen
Bedingungen ihre Gültigkeit.